Ein wenig zur Geschichte – „wer sind wir – woher kommen wir!“

1362 verkaufte Nikolaus und Hartich von Bülow Schlagbrügge an den Bischof. Nach diesem Kaufvertrag gab es damals nur einen großen See bei Schlagbrügge. Nicht umsonst werden beide Seen als Verlandungsseen bezeichnet. Aus einem See wurde durch Verlandung zwei Seen.
Unweit von Schlagbrügge, an der Landesstrasse 01 steht noch ein Chaussee-Stein von Mecklenburg-Strelitz. Eigentlich ging es früher- wie heute nur ums Geld. Die „Lauendburger“ und die „Gadebuscher“ durften Geld prägen. Und dieses war nicht so einfach zu erwerben.
Die Gadebuscher sind stolz auf ihre Münze. Und deshalb gehörten wir lange Zeit zu Mecklenburg-Strelitz, mit der Münze in Gadebusch.   Wer mehr aus anno dazumal wissen möchte- ein Ansprechpartner ist unser Mitglied Helmut Wittfoth.  
1828 kam wiederum der große See von Schlagbrügge in den Geschichtsbüchern vor. Ein Heinrich Ohlrogge aus Schlagbrügge erntete Rohr vom Großen See, „also der Kollann-See“ widerrechtlich. Das Fischereirecht und die Nutzung was darauf wächst, besaßen der Mechower Hof. Die Arbeit hate der Bauer, die Gerichtskosten bezahlten beide und das geschnittene Rohr erhielt der Fischerei-Pächter. Summa summarum -wie heute- „wer hat den besseren Advokat?“  
Zum Wechsel in das 20. Jh. spaltete die Deutsche Gesetzgebung die Angler mit einem neuen Fischereigesetz, das alle Angler verpflichtete, nur mit der einfachsten Angelausrüstung ihre Leidenschaft auszuleben. Angler aus der Oberschicht waren empört über dieses Gesetz und deren Vereine schlossen sich zum Deutschen Anglerbund zusammen, um ihm entgegenzuwirken. Allerdings gab es mittlerweile sehr viele Angelvereine mit Mitgliedern aus der arbeitenden Bevölkerung, die in dem neuen Gesetz kein Hindernis für ihr Hobby sahen. Diese Vereine schlossen sich anschließend 1921 zu dem Arbeiter-Angler-Bund Deutschlands (AABD) zusammen. Im Nationalsozialismus wurde der Reichsverband Deutscher Sportfischer gegründet, dem alle Angler beitreten sollten. Hierfür wurde ein Berechtigungsschein ausgestellt, der nur für Mitglieder des Reichsverbandes erhältlich war. Nur mit diesem Berechtigungsschein durfte geangelt werden.
Als das Dritte Reich endete, fanden die Vereine schnell in ihre alte Struktur zurück und übernahmen wieder eigenständig ihre Organisation  
Der Mechower See und beide Schlagbrügger Seen waren eigentlich schon immer Staatseigentum und wurden vom Hof Mechow verwaltet. Das Gut besaß das Fischereirecht und unterverpachtete das Fischereirecht an den Fischer aus Wietingsbeck, der Familie Böttcher.
Barber-Lyashchenko-Abkommen vom 13. November 1945 war ein sowjetisch-britisches Abkommen zur Grenzbereinigung zwischen Mecklenburg und Schleswig-Holstein. Getauscht wurden Gebiete östlich des Ratzeburger Sees und des Schaalsees.
Auf diese Weise kamen die Nachbargemeinden Ratzeburg‘s – Ziethen, Mechow, Bäk und Römnitz – am 26. November 1945 zum Kreis Herzogtum Lauenburg und von der sowjetischen Besatzungszone zur britischen Besatzungszone.
Dieser Tausch wurde im Zuge der deutschen Wiedervereinigung nach 1990 nicht rückgängig gemacht. So blieben Besitzverhältnisse in der sowjetischen Besatzungszone und später in der ehemalige DDR.
Vor 1945 habe ich noch nichts über aktive Angler in Erfahrung bringen können.
In der Zeit von 1945 bis 1947 konnte jeder in den Gewässern um Schlagsdorf angeln, ohne einen finanziellen Beitrag zu leisten oder einen Qualitätsnachweis zu besitzen. Ausgenommen war des Lankower See, der dem Fischer Steding gehörte. Er nahm für das Angeln auf seinem See ein Entgelt nach eigenem Ermessen.
Die Schlagbrügger Seen und der Mechower See war von 1945 bis zur Bodenreform herrenlos. Nach der Bodenreform wurden sie der Berufsfischerei zugeordnet. Und dem Fischer FENSKE aus Klocksdorf zur Bewirtschaftung übergeben. Durch diese Maßnahme war die sogenannte Freizügigkeit des Angelns auch in unserer Region nicht mehr gegeben.
Interessierte Angler aus Schlagsdorf und der Umgebung waren somit gezwungen, eine Interessengemeinschaft der Angler zu bilden.
So entstand die erste Anglergruppe, zu der folgende Angler gehörten:
Brunnenbauer Molkenthin, Sohn Karl-Heinz, Herr Lübcke, Herr Laube, Herr Stoffers, Herr Grabowski, Herr Werner, Herr Urban, Herr Laufert, Herr Splitt, Herr Baier, Herr Anspichler, Herr Milnockel, Herr Gerlach, Herr Melchin, Herr Budinski, Herr Gramens und Herr Kranz.
Sicherlich ist diese Aufzählung nicht vollständig.
Jetzt waren Angelberechtigungen erforderlich, die vom Fischer FENSKE ausgestellt wurden.
Der erste Vorsitzende dieser Interessengemeinschaft war Herr Walter Werner aus Schlagsdorf. Er übte diese Funktion von 1949 bis 1951 aus. In dieser Zeit traten viele Hobby-Angler dieser Gruppe bei.
Auf eigenem Wunsch übergab er dem Vorsitz an Herr Molkenthin, der diese Funktion bis 1953 ausübte.
In diesem Jahr wurde der Deutsche Anglerverband, DAV, gegründet. Er gliederte sich in Kreis- und Bezirksorganisationen. Es gab viele Vereine von vor 1945 und neue Gruppen, die sich nach 1945 bildeten. Sie alle drängten auf eine organisiere Ordnung. So entstanden die neuen Ortsgruppen. Die Ortsgruppe Schlagsdorf wurde am 04. Januar 1954 gegründet. Den Vorsitz übernahm der Sportfreund Bruno Urban.
Jetzt galt es, die von den Berufsfischern geforderte Ordnung an den Gewässern, umzusetzen. So auch in Schlagsdorf. Das „Schwarzangeln“ wurde verboten und unter Strafe gesetzt.
Ab sofort wurden Mitgliedsbeiträge festgelegt.
  • Monatsbeitrag                                                1,00 Mark
  • Aufbaumarke im Jahr                                    1,00 Mark
  • DAV Spendenmarke                                      1,00 Mark
Angelberechtigung für:
  • DAV Gewässer im Jahr                                            5,00 Mark
  • Angelkarte für die Schlagbrügger Seen               35,00 Mark
  • Außerdem konnten Spendenmarken für 0,50 Mark erworben werden.
  • In den angelfähigen Teichen, wie Dorfteich, Schlagbrügger Wiesen, Pastorenkuhle usw. konnte kostenlos geangelt werden.
Bruno Urban führte die Ortsgruppe Schlagsdorf 17 Jahre.
1971 übernahm sein Stellvertreter, Karl Szeließ diese Funktion. Kurt Preer wurde zum Stellvertreter ernannt. Von diesem Zeitpunkt an nahmen die Aktivitäten der Ortsgruppe ständig zu.
Das zeigte sich in der Öffentlichkeitsarbeit, der Hege und Pflege der Gewässer, der sogenannten NAW-Arbeit und vereinseigener Veranstaltungen. Auch die Jugendarbeit kam groß raus. Es gab eine Jugendgruppe an der Hans Beimler Oberschule, betreut vom Vorsitzenden Karl Szeließ.
Von 1971 an arbeitete die Ortsgruppe Schlagsdorf nach aufgestellten Arbeits- und Terminplänen. So wurden Veranstaltungen in der Gemeinde unterstützt und eigene Veranstaltungen durchgeführt. So wurde zum Beispiel am 22.03.1973 ein Anglerfest durchgeführt.
Im Spätsommer 1973 wurden einige Teiche und Kuhlen durchgefischt und der Fang wieder als Besatz in die Schlagbrügger Seen eingesetzt. Dies Maßnahme machte sich erforderlich, da die genannten Teiche zu versanden und auszutrocknen drohten.
Aber damit war den Schlagsdorfern Anglern nicht geholfen, denn beim jährlichen Abfischen der Seen kam alles dem Fischer zugute. Deshalb stellte die Ortsgruppe 1978 den Antrag an die VEB Binnenfischerei, die beiden Schlagbrügger Seen als Gewässer des DAV zu erwerben. Diesen Antrag wurde abgelehnt.
1979 legte der Angelfreund Karl Szeließ sein Amt als Vorsitzender aus Alters- und Gesundheitsgründen nieder.
Neuer Vorsitzender wurde Rolf Dietrich Brauer.
Im September 1986 wurde der Angelfreund Brauer als Vorsitzender abgelöst. Sein Stellvertreter Kurt Preer übernahm den Vorsitz. Ihm zur Seite stand Holger Weihs.
Mit der Grenzöffnung 1989 ergaben sich neue Angelmöglichkeiten. Am 17. 12. 1989 wurde ein neuer Vorstand gewählt.
Vorsitzender                   Kurt Preer
Stellvertreter                  Holger Weihs
Kassierer                         Heinrich Irrek
Weitere Mitglieder         Th. Herfurt, K. Szeließ, G. Mustin, A. Krüger, K.-D. Splitt
Über 1 Jahr leitete dieser Vorstand die Ortsgruppe Schlagsdorf. Es traten viele Probleme auf, die Mitgliedszahl nahm rapide zu.
Um diesen neuen Aufgaben zu lösen und den neuen Rechtsgrundlagen gewachsen zu sein, musste ein straff organisierter Verein gegründet werden.
Am 03. Februar 1991 fand dann die Gründungsversammlung statt. Aus der ehemaligen Ortsgruppe ging der „Angelverein Schlagsdorf“ hervor.
Große Sorgen bereitete uns die Satzung. Nach mehrmaligen Änderungen erfolgte im Juni 1994 die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Gadebusch.
Mit ihrer Unterschrift bestätigten die nachfolgend aufgeführten Mitglieder die Gründung des neuen Vereins. Holger Weihs, Swen Richter, Thomas Herfurt, Heinrich Irrek, Dietmar Irrek, Kurt Preer, Karl Szeließ, Klaus-Dieter Splitt, Günter Mustin, Gerhard Lerbs
Zur Zeit der Vereinsgründung waren im Angelverein 84 Mitglieder registriert, davon waren 65 Männer, 5 Frauen, 12 Kinder und 2 Ehrenmitglieder.
1994 pachteten wir die Schlagbrügger Seen von der Gemeinde Schlagsdorf für 30 DM für den Hektar Summe: 345 DM pro Jahr.
1996 waren die Seen mit der Landesangelkarte des LAV-MV beangelbar.
1997 schlossen wir einen Betreuungsvertrag mit dem LAV-MV über die beiden Seen. Ab diesen Zeitpunkt übernahm der LAV unteranderem den Einsatz des Besatzfisches.
Im Dezember 2001 wurde durch die Mitglieder beschlossen, dem LAV-MV als selbständiger Verein beizutreten. Dieses wurde am 19.06.2002 durch den LAV-MV bestätigt.
Am 02.05.2005 erhielten wir einen Brief von der Landgesellschaft MV, wo uns die Kündigung des Pachtvertrages über die beiden Seen zum 31.12.2005 mitgeteilt wurde. Neuer Pächter wurde später der LAV-MV.
2008 und 2009 bekundeten wir Interesse an der Pachtung des Mechower Sees. Die Gesamtgröße des Sees beträgt rund 157 ha, beangelbar sind rund 98 ha.
Es kam bis zu einem Entwurf über den Pachtvertag von einer Gesamtsumme von rund 1700 Euro. Dann zerschlug sich alles.  
Seit der Gründung wurde viele mal die Satzung geändert, eigentlich immer, wenn das Finanzamt sagte, „mit dieser Satzung erhaltet ihr bei der nächsten Überprüfung nicht mehr die Anerkennung der Gemeinnützigkeit“.
Aber, dieses war seit der Gründung unser Ziel.
So auch bei unserer letzten Änderung. Aber dieses Mal haben wir die 30 Jahre alte Satzung neu gefasst. Diese Satzung ist seit dem 04. Februar 2021 eingetragen ins Vereinsregister.
Eine der grundlegendsten Änderungen sind:
  • Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr sind stimmberechtigt
  • die Rechte und Pflichten wurden konkretisiert
  • und die Wahlen zum Vorstand erfolgen alle vier Jahre  
Am 10.06.2021 wurde das neue Landeswassergesetz veröffentlicht. Somit ist dieses jetzt rechtsgültig. Am 15.06.2021 telefonierte ich mit dem Justiziar des Biosphärenreservats. Für unsere Seen gibt es keine Einschränkungen, das heißt, die angemeldeten Boote (13x Großer See; 5x Kleiner See) dürfen laut Gesetz Mit 1kW ausgestattet sein und bis zu 6 Stundenkilometer erreichen. Die Nutzung ist nur Anglerinnen und Anglern erlaubt, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins sind und die gültige Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer vorweisen können.
2022 haben wir unsere Beitragsordnung geändert. Ab 2022 haben alle aktiven Mitglieder im Jahr 6 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. 
 
Aufzählung der bisherigen Vorsitzenden des Angelvereins (einschließlich DAV):  
  • von 1949 bis 1951 Walter Werner
  • von 1951 bis 1953 Molkenthin
  • von 1954 bis 1970 Bruno Urban
  • von 1971 bis 1978 Karl Szeließ
  • von 1979 bis 1985 Rolf-Dietrich Brauer
  • von 1985 bis 1997 Kurt Preer
  • von 1998 bis 2001 Holger Weihs
  • von 2002 bis 2008 Lothar Scheel
  • von 2008 Bodo Becker  
Zu Ehrenmitgliedern wurden ernannt:  
  • Kurt Preer †
  • Helmut Dittmann †
  • Heinz Kawohl †
  • Heinrich Irrek †
  • Bruno Kensbock †
  • Klaus-Dieter Splitt (11.02.2018)
  • Bernd-Otto Tolzmann †
  • Hans-Helmut Bencke (12.02.2023)

 

Zurzeit sind, Stand 20.09.2024.

68 Mitglieder im Angelverein organisiert. 4 Frauen und 8 Jugendliche, 2 Ehrenmitglieder und 3x förderndes Mitglied.

 
PS: „Cordlandensee“ eigentlich nach Kortenlande-See- kort (niederdeutsch – kurzes); Kurzes Land über halb des Sees